Stiftung
Stiftungszweck
Stiftung Lebenshilfe für Mitbürger mit Behinderung
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, sowie aus Zuwendungen, wobei sämtliche Mittel nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden dürfen.
Hiermit fördert die Stiftung behinderte Menschen, insbesondere geistig behinderte Menschen.
Zudem fördert die Stiftung die Schaffung von Voraussetzungen, die es behinderten Menschen ermöglichen, in ihrem jeweiligen Lebensbereich gemeinwesenintegriert leben zu können; sie will damit Eltern und verantwortliche Angehörige von ihrer hohen Beanspruchung durch behinderte Familienangehörige entlasten.
Der Stiftungszweck wird ebenfalls durch die Unterstützung einzelner Maßnahmen des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Kreisvereinigung Regen e.V. in Regen verwirklicht.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Hier können Sie die Satzung der Stiftung einsehen.
Unser Stiftungsrat
Die Stiftungsräte sind dafür verantwortlich, die Stiftung zu leiten und sicherzustellen, dass ihre Ziele erreicht werden sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu überwachen. Sie tragen die Verantwortung für die langfristige Ausrichtung und den Erfolg der Stiftung.
Gründung
Am 7. Mai 1999 wurde die Stiftung Lebenshilfe für Mitbürger mit Behinderung auf der konstituierenden Sitzung gegründet. Der Stiftungsrat wurde von der Vorstandschaft des Vereins Lebenshilfe gewählt. Herr Ernst Hinsken MdB, Herr Josef Weinhuber, Herr Jochen Fischer, Herr Hans Brunner, Herr Egon Probst, Herr Alfons Oswald, Herr Oskar Weinfurtner.
Aus deren Mitte wurde Herr Ernst Hinsken zum Stiftungsratsvorsitzenden und Herr Egon Probst zu seinem Stellvertreter gewählt. Frau Ruth Braumandl wurde auf Vorschlag der Lebenshilfe Regen e.V. zum ersten Vorstandsvorsitzenden gewählt, zum stellvertretenden Stiftungsvorstand wurde Frau Ingrid Betz – Loderbauer gewählt. Diese Gründung wurde im Anschluss der ersten Sitzung mit einem großen Festakt im Saal der VR Bank in Regen gefeiert. Hierzu waren alle Spender eingeladen.
Hier können Sie die Chronik der Stiftung einsehen.
Hier gelangen Sie zudem zu einem Porträt über Ernst Hinsken und die 20-jährige Jubuliäumsfeier der Stiftung.
Wenn Sie stiften wollen
Bitte benutzen Sie folgendes Stiftungskonto:
Stiftung Lebenshilfe
Spendenkonto: Sparkasse Regen
IBAN: DE79 7415 1450 0000 0034 00
BIC: BYLADEM1REG
Bitte geben Sie im Verwendungszweck an, ob Ihre Zuwendung als Spende (Unterstützung der Vorhaben der Stiftung) oder als Zustiftung (Zuschreibung Stiftungskapital) verwendet werden soll.
Nach Eingang des Betrags auf das Konto der Stiftung Lebenshilfe für Mitbürger mit Behinderung erhalten Sie umgehend eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Bitte geben Sie hierzu unbedingt Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an.
Wenn Sie einen Lastschrifteinzug wünschen: Fomular Lastschrifteinzug
Im Gegensatz zur Spende, deren Betrag direkt unterstützend und kurzfristig wirkt, ist die Form der Stiftung langfristig wirkend angelegt.
Der in die Stiftung eingebrachte Wert wird selber nicht ausgegeben, sondern erhöht das Stiftungskapital. Die aus dieser Anlage erwirtschafteten Zinsen werden dann zur Förderung der vom Stiftungsrat bestimmten Projekte eingesetzt.
Die direkten Hilfen der staatlichen Institutionen finden nur noch im Rahmen des individuell Notwendigen hilfebedürftiger Personen statt. Somit ist auch die Lebenshilfe Regen auf langfristige finanzielle Quellen angewiesen, um innovative und qualitätssteigernde Projekte schaffen zu können.
Falls Sie den Gedanken des Stiftens in Erwägung ziehen, ist der Stiftungsrat der Stiftung Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen - Regen gerne bereit, weitere Auskunft über die aktuellen und geplanten Projekte, über Inhalte, bauliche Aspekte und Konzepte zu geben.
Stiftung und Erben
Erbschaften und Vermächtnisse tragen auch in einem erheblichen Maß zu den Gesamteinnahmen von Stiftungen bei.
Mit einem Testament zu Gunsten der Stiftung können Sie dazu beitragen, dass die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung im Landkreis Regen nachhaltig verbessert wird.
Das Einbringen einer Zustiftung erfolgt dann in Form eines eigenhändigen und handschriftlichen Testaments, eines notariellen Testamentes oder in einem Erbvertrag. Sie tragen so über das eigene Leben hinaus aktiv dazu bei, dass Menschen mit geistiger Behinderung langfristig geholfen wird.
Falls Sie Fragen zu der Möglichkeit haben, wenden Sie sich gerne an uns. Eine unabhängige Beratung kann dann durch ein Notariat erfolgen.