Die Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Regen e. V. ist ein Elternverein, der 1972 gegründet wurde.

Sie ist Mitglied der Bundesvereinigung "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. und des Landesverbandes Bayern der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.".

Aufgabe und Zweck der Lebenshilfe Regen
1. Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtun­gen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung, bedeuten. Dazu gehören vor allem frühe Hilfen, integrativer Kindergarten u. Kindergärten, schulvorbereitende Einrichtungen, Tagesbildungsstätten, Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Arbeitsplatzbetreuung innerhalb und außerhalb von Werkstätten, Wohnstätten sowie alle möglichen Wohnformen, Hilfen für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, medizinisch/therapeutische Maßnahmen, familienunterstützende / familienentlastende Maßnahmen, häusliche u. pflegerische Hilfen, Integrationsmaßnahmen, Erholung, Freizeit, Sport und Bildung, Beratung - auch für die Angehörigen, Führung bzw. Unterstüt­zung rechtlicher Betreuungsmaßnahmen wie Beistandschaft und Betreuung, Maßnahmen der Jugendpflege u. a. Der Verein kann solche Einrichtungen selbst schaffen.

2. Der Verein will das Verständnis für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit fördern. Soweit es sich um überörtlich wirksam werdende Aktionen han­delt, werden diese vorher über den Landesverband mit der Bundesvereinigung be­sprochen.

3. Der Verein legt Wert auf enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen, die den Zielen des Vereins förderlich sein können.

4. Der Verein betrachtet es als Aufgabe, in seinem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung, anzuregen und sie zu beraten.

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden, Zuschüsse und sonstigen Zuwendungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Mitgliedschaft und Organe des Vereins
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr zusammentritt, sowie der Vorstand.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören unter anderem die Wahl des Vorstands und Nachwahl, die Entlastung des Vorstands, die Wahl des Wirtschaftsprüfers auf Vorschlag des Vorstandes, sowie Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers.

Der durch die Mitgliederversammlung gewählte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassier, einem Schriftführer sowie fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder sollen Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte oder Angehörige von Behinderten sein. Der/die Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende sollen diesem Personenkreis ange­hören.

Zur fachlichen Beratung und Unterstützung steht dem Vorstand einen Beirat zur Seite, dem insbesondere die Leiter der jeweiligen Einrichtungen angehören.

Der Geschäftsführer führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Der Zuständigkeitsbereich des Geschäftsführers wird im Ein­zelnen in der Geschäftsordnung und einer gesetzlichen Stellenbeschreibung festgelegt.